Kosten, Beihilfe & Erstattung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Beihilfe, Erstattung und unsere Privatpreise damit Sie genau wissen, wie die Abrechnung funktioniert
Was bedeutet „Beihilfe“ und wie funktioniert die Erstattung?
Die Beihilfe ist eine Teilfinanzierung – sie übernimmt nicht automatisch den vollen Betrag Ihrer Behandlung. Sie orientiert sich an festen Erstattungssätzen, die nicht immer mit den tatsächlichen Behandlungskosten übereinstimmen.
Warum orientieren sich unsere Preise nicht an Beihilfe-Sätzen?
Behandlungszeit
fachliche Qualifikation unserer Therapeut:innen
Personal- und Betriebskosten
Daher bilden Beihilfe- oder Versicherungssätze keine Grundlage unserer Preisgestaltung.
Entsteht ein Eigenanteil?
Ein Eigenanteil kann vorkommen. Die Höhe hängt von Ihrer individuellen Versicherungs- bzw. Beihilfesituation ab. Auf die Erstattungsentscheidung haben wir keinen Einfluss.
Warum liegen unsere Preise manchmal über Beihilfe-Sätzen?
Unsere Preise berücksichtigen eine qualitativ hochwertige, persönliche Betreuung mit ausreichend Behandlungszeit und aktueller fachlicher Qualifikation. Damit sichern wir eine Behandlung, die zu guten Ergebnissen führt.
Gibt es Sonderpreise für Beihilfe-Patient:innen?
Unsere Preise gelten einheitlich für alle Patient:innen, unabhängig von Erstattungsart oder Versicherungsstatus. Individuelle Preisnachlässe oder Sonderpreise bieten wir nicht an.
Wann erfahre ich, welche Kosten auf mich zukommen?
Vor Ihrer Behandlung erhalten Sie:
- unsere Preisliste
- eine schriftliche Honorarvereinbarung So haben Sie volle Transparenz über die entstehenden Kosten.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen!

